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Arbeitgeber

Unterhalt im Studium

Etwa 700 € benötigt ein Student im Monat für Miete, Essen und Trinken, Fahrtkosten usw.

Doch woher nehmen? Von den "Verwandten in gerader Linie"! Soll heißen: Von den Eltern oder Großeltern. Wer verheiratet ist, hat Anspruch auf Unterhalt durch den Ehepartner. Doch wer muss nun zuerst zahlen? Ganz klar: Als erster der Ehepartner, dann (ersatzweise) die Eltern, danach (ersatzweise) die Großeltern.

Verdient der Ehepartner genug für zwei, so müssen die Eltern nicht zahlen (auch dann, wenn diese, im Gegensatz zu dem Ehepartner, steinreich sind). Gibt es keinen finanziell potenten Ehepartner und verdienen die Eltern auch nicht genug für den Sprössling, so sind die Großeltern an der Reihe.

Hier gibt es drei Situationen:

  1. Die Großeltern zahlen sogleich "freiwillig",
  2. das Familiengericht wird bemüht,
  3. Oma und Opa werden in Ruhe gelassen und es wird ein BAföG-Antrag gestellt (Antrag auf Ausbildungsförderung).
    BAföG wird elternabhängig, nicht großelternabhängig berechnet. Das BAföG-Amt gewährt in diesen Fällen z.B. den Höchstsatz auch auch dann, wenn Oma und Opa zigfache Millionäre sind, aber leider einen "riesigen Igel" in der Tasche haben :-/

Nicht vergessen, im Gegensatz zu zahlungswilligen Großeltern, will das BAföG-Amt das überwiesene Geld später wieder zur Hälfte zurück haben!

Alle Angaben ohne Gewähr