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Arbeitgeber

Studentisches Arbeiten

Studenten sind aufgrund der Wochenarbeitszeit von maximal 20 Stunden in der Regel sogenannte Teilzeitbeschäftigte und sind, im Verhältnis zu regulären Beschäftigten, in der Sozialversicherung begünstigt, jedoch diesen im Sinne des Arbeits- und Steuerrecht gleichgestellt.

Es darf im Prinzip soviel gearbeitet und verdient werden, wie es die eigene Studiensituation zulässt. Das Studium muss aber vorrangig bleiben. Dies wird angenommen, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr gearbeitet wird. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten, beispielsweise am Wochenende oder in den Semsterferien, werden hier nicht dazugezählt. D.h. es darf mehr gearbeitet werden.
Die üblichen Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden seitens der Studenten nur dann fällig, wenn die 20-Wochenstundengrenze überschritten wird. Dann geht der Studentenstatus verloren, weil man mehr Zeit im Job als an der Uni verbringt.

Studenten haben in steuerlicher Hinsicht keinen Sonderstatus und werden genauso behandelt wie alle anderen Arbeitnehmer. Auch ihnen kommen alle steuerrechtlichen Vergünstigungen, wie Werbungskosten oder Sonderausgaben, etwa Aufwendungen für das Studium, zugute. Studenten sind jedoch in der Sozialversicherung begünstigt und zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In die Rentenversicherung wird hingegen einbezahlt!

Für Studenten ist es oft auch günstiger wenn sie auf Steuerkarte arbeiten, da die gewährten Steuerfreibeträge häufig nicht durch den Verdienst überschritten werden. Wer z.B. über das Jahr 2016 gerechnet nicht mehr als 8.652 € (verheiratete 17.304 €) verdient, zahlt keine Steuern oder erhält sämtliche einbehaltene Steuer in voller Höhe, im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung, vom Finanzamt zurück. Ist der Student alleinerziehend oder verheiratet, mit oder ohne Kind, erhöht sich der Betrag entsprechend.

Studenten unterliegen auch der (vergünstigten) Sozialversichungspflicht:

  • Krankenversicherung inkl. Pflegekassenbeitrag (Studententarife): ca. 80 € pro Monat
  • Rentenversicherung (2016): 18,7%

Bei Nicht-Studenten sieht es so aus:

  • Krankenversicherung: 14,6 %
  • Rentenversicherung (2016): 18,7 %
  • Arbeitslosenversicherung: 3,0 %
  • Pflegeversicherung: 2,35 % (für Kinderlose: 2,6 Prozent)

Sobald der Student über die Geringfügigkeitsgrenze (2016: 450 €) hinaus arbeitet, müssen Rentenversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte vom Studenten und vom Arbeitgeber, entrichtet werden und der Arbeitgeber behält den Anteil vom vereinbarten Bruttolohn zur Weiterleitung ein.

Bei einem regelmäßigen eigenen Einkommen von mehr als 450 € im Monat kann man sich auch nicht mehr in der Familienversicherung mitversichern lassen und muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Viele Krankenkassen bieten für Studenten besonders günstige Tarife an.

Alle Angaben ohne Gewähr.